, Solenthaler Balz

FAGES-Richtlinie Mindestanforderungen an Analyseberichte

Die Fachgruppe Analytik des FAGES hat eine neue Richtlinie zum Thema "Mindestanforderungen an Analyseberichte von Material- und Raumluftproben" erarbeitet. Die Richtlinie wurde von der Generalversammlung am 25.08.2021 genehmigt.

Die Fachgruppe Analytik des FAGES hat eine neue Richtlinie zum Thema "Mindestanforderungen an Analyseberichte von Material- und Raumluftproben" erarbeitet. Die Richtlinie wurde von der Generalversammlung am 25.08.2021 genehmigt.

Analyseberichte von Materialproben und Raumluftproben Asbest stellen einen wesentlichen Bestandteil von Schadstoffgutachten oder der Sanierungsdokumentation dar. Die darin enthaltenen Informationen dienen als Ausgangspunkt für Handlungsempfehlungen betreffend dem Umgang mit asbesthaltigen Bauteilen oder der Beurteilung der Dringlichkeit von Massnahmen. Zudem stellen die Ergebnisse von Raumluftanalysen ein entscheidendes Kriterium für die Freigabe von Asbestsanierungszonen dar oder geben Aufschluss über den Grad der Asbestfaserfreisetzung bei bestimmten Arbeitsprozessen im Umgang mit Asbest.

Aufgrund grosser Unterschiede im Detailierungsgrad von Analyseberichten und der Bedürfnisse von Gebäudediagnostik, Fachplanung und Fachbauleitung, hat sich der FAGES entschieden, einheitliche Mindestanforderungen für die Erstellung entsprechender Berichte zu definieren. Ziel ist es, einen Mindeststandard betreffend Umfang und Detaillierungsgrad der dokumentierten Angaben zu definieren, die den Stand der Technik widerspiegeln und den Bedürfnissen aller Nutzer gerecht werden.

FAGES-Richtlinie Mindestanforderungen an Analyseberichte von Material- und Raumluftproben