Aus- und Weiterbildungskonzept
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) wurde die Pflicht festgeschrieben, belastete Bauabfälle zu erkennen, sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Um diese Aufgaben, die hohe Kosten auslösen können, korrekt ausführen zu können, braucht es Fachleute, die in der Lage sind, fachlich korrekte aber auch wirtschaftlich vertretbare Lösungen zu finden.
Die Verbände VABS/ASCA und FAGES haben deshalb im Auftrag des BAFU ein zweistufiges Aus- und Weiterbildungskonzept entwickelt.
Die Stufe 1 umfasst die Minimalausbildung für Gutachter:innen, welche Abklärungen gemäss Art. 16 VVEA durchführen. Als Voraussetzung für die Aufnahme auf die FACH-Liste (Stufe 1) wurde eine schweizweit einheitliche Prüfung ins Leben gerufen, welche die notwendigen Kenntnisse überprüft. Für die Zulassung zur Prüfung wird eine technische oder naturwissenschaftliche Grundausbildung (Lehre oder Studium) vorausgesetzt. Die vorgängige Teilnahme an einer spezifischen Fachausbildung zum Thema Bauschadstoffe wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung für eine Zulassung zur Prüfung. Bei bestandener Prüfung, verbunden mit einer Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren, werden die Fachpersonen auf die FACH-Liste aufgenommen. Um die Zulassung beizubehalten werden regelmässige Weiterbildungen verlangt.
Für die optimale Planung und Begleitung von grösseren, komplexeren Projekten sind die Anforderungen gemäss Ausbildungs-Stufe 1 nicht ausreichend. Schadstoffsanierungen verursachen in der Regel hohe Sanierungskosten. Deshalb ist insbesondere die Bearbeitung komplexer bzw. grosser Projekte durch zusätzlich ausgebildete und erfahrene Projektleitende von hoher Bedeutung. Als Stufe 2 ist deshalb eine Weiterbildung Fachexpert:in Bauschadstoffe VABS & FAGES vorgesehen. Dabei sollen neben der Vertiefung in der Diagnostik und Entsorgung auch die Planung, Ausschreibung und Fachbauleitung der Sanierung Gegenstand der Weiterbildung sein. Momentan laufen Vorbereitungen für die Umsetzung der Weiterbildung Stufe 2.